Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen, Mauern oder Wälle zu errichten, Gegenstände abzulagern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen. Ausnahmen hiervon sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
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Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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