Kindergeld Informationserteilung

    Kindergeld

    Hinweise für Südlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes.

    Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.

    Das Kindergeld müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Über die folgende Internetseite finden Sie weitere Informationen

    www.familienkasse.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/50-2 Jobcenter und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen für den Antrag:

    • das Antragsformular,

    • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

    • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

    die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

    Voraussetzungen

    Hinweise für Südlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Südlohn

    Fristen

    Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Südlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Südlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe  am 12.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Südlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de