Kindergeld
Hinweise für Südlohn
Beschreibung
Hinweise für Südlohn
Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes.
Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.
Das Kindergeld müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Über die folgende Internetseite finden Sie weitere Informationen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für den Antrag:
-
das Antragsformular,
-
die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,
-
die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,
-
die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,
die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online
Voraussetzungen
Hinweise für Südlohn
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Südlohn
Verfahrensablauf
Hinweise für Südlohn
Fristen
Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Südlohn
Weitere Informationen
Hinweise für Südlohn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe am 12.01.2017
Stichwörter
Hinweise für Südlohn