Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

    Eheschließung in Deutschland mit einer Ausländerin oder einem Ausländer

    Sie möchten mit Ihrer ausländischen Partnerin oder Ihrem ausländischen Partner in Deutschland heiraten. Was Sie zuvor beachten sollten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Achtung:Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist in jedem Fall ein Termin für eine persönliche Vorsprache beim Standesamt zu vereinbaren! Dies gilt zurzeit auch für einfache Dienstleistungen wie z.B. eine Urkundenausstellung.Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können standesamtliche Eheschließungen zurzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden, z.B. ist die Anzahl teilnehmender Gäste beschränkt. Auskünfte hierzu können Sie beim Standesamt telefonisch oder per E-Mail erfragen. Sie wollen heiraten? Darüber freuen wir uns. Bevor jedoch ein Termin zur Trauung festgelegt werden kann, müssen Sie sich zur Eheschließung anmelden. Die Anmeldung ist für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung notwendig.Grundsätzlich sollen beide Verlobte die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesbeamten anmelden. Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht, ist zur Anmeldung ein Dolmetscher mitzubringen. Ist einer der Verlobten an einer persönlichen Vorsprache verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Ein Formular dieser sogenannten "Beitrittserklärung" können Sie bei jedem Standesamt erhalten.Eine Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren oder unterschiedlichen Wohnsitzen haben Sie also die Wahl, wo Sie sich anmelden können. Möchten Sie nicht dort heiraten, wo Sie wohnen, ist dies natürlich auch möglich. Dann müssen Sie die Anmeldung beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (oder einer Ihrer Wohnsitze) vornehmen und geben dort an, wo Sie heiraten möchten. Sobald die Anmeldung erfolgt ist und Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, werden die Anmeldungsunterlagen an das Standesamt Ihres gewünschten Heiratsortes übersandt.Zur Anmeldung der Eheschließung sind für beide Verlobte verschiedene Unterlagen vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie persönlich oder telefonisch erhalten. Wenn Sie wissen möchten, welche Gebühren/Kosten mit der Anmeldung und einer späteren Eheschließung verbunden sind, können Sie dies ebenfalls beim Standesamt erfragen.Für Anmeldungen zur Eheschließung vergeben wir Termine. Eine Terminabsprache kann telefonisch erfolgen. Bitte kommen Sie nicht ohne Terminabsprache!Trautermine können beim Standesamt Wickede (Ruhr) grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung vereinbart werden und zusätzlich sind Traumöglichkeiten in der Regel an zwei Samstagen im Monat geplant. Eine Auflistung der in 2022 geplanten Samstagstermine finden Sie im Anschluss. Änderungen oder Verschiebungen der geplanten Samstagstermine können aus wichtigem Grund notwendig werden. Bereits verbindliche Terminzusagen werden natürlich erfüllt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (gerade Samstagstrauungen) unter Umständen nicht kurzfristig (innerhalb weniger Tage) vereinbart werden können. In 2022 sind folgende "Trausamstage" geplant:Oktober01.10.202222.10.2022November05.11.202219.11.2022Dezember03.12.202217.12.2022 Seit Ende 2019 können sich Brautpaare auch außerhalb des Rathauses oder des Bürgerhauses trauen lassen. Mit folgenden Lokalitäten hat die Gemeinde Wickede (Ruhr) derzeit Vereinbarungen zur Bereitstellung eines Trauraumes geschlossen:Hotel-Restaurant "Alte Poststation", Arnsberger Straße 1, 58739 Wickede (Ruhr)-Wimbern"Gasthaus Schulte", Ruhrstraße 52, 58739 Wickede (Ruhr)-EchthausenHotel-Restaurant "Haus Gerbens", Hauptstraße 211, 58739 Wickede (Ruhr)Fischhof Baumüller, Scheda 3, 59739 Wickede (Ruhr).Interessierte Brautpaare können beim Standesamt, wie bisher auch üblich, den Tag für ihre Trauung besprechen. Dann klärt das Paar diese Terminoption sowie Art und Umfang des Rahmens selbst mit der gewünschten Lokalität. Ist man sich einig und ist eine Anmeldung zur Eheschließung erfolgt, bestätigt das Standesamt die Trauung außerhalb des Rathauses.Auch für Trauungen außerhalb des Rathauses an einem Samstag gilt der oben stehende Terminplan!Eheschließungen an einem Samstag (oder außerhalb der Dienstzeiten) und/oder an einem Trauort außerhalb des Rathauses sind mit einer Zusatzgebühr verbunden!An dieser Stelle möchten wir Sie besonders darauf hinweisen, dass Trautermine erst nach der Anmeldung zur Eheschließung, also der Vorlage aller notwendigen Unterlagen und nach der Prüfung und Feststellung, dass keine Ehehindernisse vorliegen, verbindlich vereinbart werden können.Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Unterlagen, die aus dem Ausland besorgt werden müssen, sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten nicht selten. Auch die Prüfung von Unterlagen beim Standesamt kann unter Umständen längere Zeit dauern.Wenn Sie an einem bestimmten Wunschtermin heiraten wollen, sollten Sie sich deshalb so früh wie möglich nach den notwendigen Unterlagen erkundigen und die Eheschließung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Kontakt

    Fax: 02377 915-180/Bitte auch die unten stehenden weiteren Informationen lesen!

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfragen Sie bitte direkt beim Sachbearbeiter.

    Voraussetzungen

    • Eine Ehe kann in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren eingegangen werden (auch wenn dies bei Ausländerinnen und Ausländern nach dem Heimatrecht schon früher möglich ist)
    • wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein

    Nicht zulässig sind:

    • die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern und ihre Kinder), Geschwistern und Halbgeschwistern
    •  wenn ein Partner oder eine Partnerin das Adoptivkind des oder der Anderen ist, müssen Sie vor der Eheschließung das Adoptivverhältnis auflösen lassen (bei Ausländerinnen und Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein)
    • eine Doppelehe
    • Eine zuvor eingegangene Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein; gleiches gilt für eine zuvor eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Die Scheidung einer im Ausland geschlossenen früheren Ehe muss zunächst in Deutschland anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird (Ausnahmen gelten für die meisten Staaten der EU)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung in Deutschland mit einem Ausländer oder Ausländerin verläuft folgendermaßen:

    • Sie melden sich mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner persönlich zur Eheschließung an
    • ist einer von Ihnen verhindert, kann die Eheschließung auch allein angemeldet werden; dazu müssen Sie von der abwesenden Person schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung)
    • sind Sie beide aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen; die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von Ihnen beiden unterschrieben sein
    • die Eheschließung müssen Sie bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
    • stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann; diese Mitteilung ist 6 Monate gültig
    • Sie können die Ehe innerhalb dieses Zeitraums von 6 Monaten vor jedem Standesamt in Deutschland schließen
    • Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten als dort, wo Sie sich angemeldet haben; Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen werden mit dem Prüfungsergebnis an das Standesamt geschickt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Mitteilung über die zulässige Eheschließung: 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Prüfung Anmeldung deutscher Staatsangehöriger 40,00 €,Prüfung Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger 66,00 €. Weitere Gebühren/Kosten können entstehen für die Ausstellung von Urkunden und die Aufnahme von Namenserklärungen anlässlich der Trauung. Wenn Sie sich ein Familienstammbuch aussuchen wollen, ist dies in verschiedenen Preislagen hier erhältlich. Die Zusatzgebühr für eine Trauung an einem Samstag beträgt derzeit 66,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Besitzt bereits eine der die Eheschließung beabsichtigenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig vor der Eheschließung eingehend zu informieren. Das gilt auch wenn die betreffende Person zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Informationen über die von Ihnen in einem solchen Fall zu beachtenden Besonderheiten erhalten Sie bei den Standesämtern (in Form von Beratungsgesprächen, Merkblättern, per Telefon und über das Internet).

    Bei einigen Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen müssen Sie eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden im Herkunftsstaat durchführen lassen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.

    Wenn Sie nach der Mitteilung über die Zulässigkeit Ihrer Eheschließung - egal aus welchen Gründen - nicht innerhalb von 6 Monaten heiraten, aber weiterhin heiraten wollen, müssen Sie nochmals die Eheschließung anmelden. Das Standesamt muss dann eine erneute - wiederum gebührenpflichtige - Prüfung des Vorliegens der Ehevoraussetzungen durchführen. In aller Regel ist in einem solchen Fall auch erneut kostenpflichtig ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftsstaats des oder der ausländischen Verlobten beizubringen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Eheschließung (Vollmacht zur Anmeldung - Beitrittserklärung)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de