Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

    Eheschließung in Deutschland mit einer Ausländerin oder einem Ausländer

    Sie möchten mit Ihrer ausländischen Partnerin oder Ihrem ausländischen Partner in Deutschland heiraten. Was Sie zuvor beachten sollten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Eheschließungen können sowohl im Trauzimmer des Rathauses als auch in Trauzimmern an externen Orten in Werl durchgeführt werden.

    Wenn Sie an einem der Orte außerhalb des Rathauses heiraten möchten, wenden Sie sich bitte für die Terminvereinbarung bzw. - reservierung und weitere Einzelheiten sowohl an die Location als auch an das Standesamt Werl. 

    Folgende Trauräume werden angeboten:

    1. Rathaus
      Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für bis zu 16 Personen.
       
    2. Städtisches Museum Haus Rykenberg, Am Rykenberg 1, Werl
      Museumsleitung:
      Neuer Heimat- und Geschichtsverein Werl e. V.
      E-Mail: museum(at)nhgv-werl.de
      Internet: Museum am Rykenberg
       
    3. "Der Wiener Hof",Hammer Straße 1, Werl
      Tel: 02922/2633
      Email: info(at)derwienerhof.de
      www.derwienerhof.de
       
    4. "Die alte Kirche", Steinerstraße 50, Werl
      Tel.  02922 / 9127777 od. 0151 1242 3498
      Email: diealtekirche(at)gmx.de
      www.diealtekirche.de
       
    5. Grünsandsteinzimmer, Mawicker Weg 8, Werl-Westönnen
      Tel: 0170/9329792
      Email: hallenvermietung(at)westoennen.de
       
    6. "Il Mulino da Vito e Rosa", Neheimer Straße 53, Werl
      Tel. 02922 / 8894646
      Email: ilmulino.werl(at)gmail.com
      https://ristorante-davitoerosa.de/
       
    7. Landgut Mawick, Am Jahenbrink 25, Werl-Holtum
      Tel. 0231/427860
      Email:  k.skall@stolzenhoff.de
      www.stolzenhoff.de
       
    8. Sport- und Tagungshotel Maifeld, Hammer Landstraße 4, Werl
      Tel. 02922 / 9768-0
      Email: info(at)hotel-maifeld.de
      www.hotel-maifeld.de

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Verlobten aus dem Heimatstaat
    • erforderlichenfalls weitere Unterlagen (beispielsweise eine Einbürgerungsurkunde)
    • für fremdsprachige Urkunden: zusätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, die von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer beziehungsweise einer in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzerin erstellt und beglaubigt wurden
    • für ausländische Urkunden: oft wird eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation) erforderlich
    • Eheschließende aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich; den Antrag hierfür geben Sie in Ihrem Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung ab; für die Erteilung selbst ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde; das Gericht klärt mit dem Standesamt, welche weiteren Unterlagen Sie im Einzelfall dem Gericht vorzulegen haben

     

    Voraussetzungen

    • Eine Ehe kann in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren eingegangen werden (auch wenn dies bei Ausländerinnen und Ausländern nach dem Heimatrecht schon früher möglich ist)
    • wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein

    Nicht zulässig sind:

    • die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern und ihre Kinder), Geschwistern und Halbgeschwistern
    •  wenn ein Partner oder eine Partnerin das Adoptivkind des oder der Anderen ist, müssen Sie vor der Eheschließung das Adoptivverhältnis auflösen lassen (bei Ausländerinnen und Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein)
    • eine Doppelehe
    • Eine zuvor eingegangene Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein; gleiches gilt für eine zuvor eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Die Scheidung einer im Ausland geschlossenen früheren Ehe muss zunächst in Deutschland anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird (Ausnahmen gelten für die meisten Staaten der EU)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eheschließung in Deutschland mit einem Ausländer oder Ausländerin verläuft folgendermaßen:

    • Sie melden sich mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner persönlich zur Eheschließung an
    • ist einer von Ihnen verhindert, kann die Eheschließung auch allein angemeldet werden; dazu müssen Sie von der abwesenden Person schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung)
    • sind Sie beide aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen; die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von Ihnen beiden unterschrieben sein
    • die Eheschließung müssen Sie bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
    • stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann; diese Mitteilung ist 6 Monate gültig
    • Sie können die Ehe innerhalb dieses Zeitraums von 6 Monaten vor jedem Standesamt in Deutschland schließen
    • Sie können auch in einem anderen Standesamt heiraten als dort, wo Sie sich angemeldet haben; Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen werden mit dem Prüfungsergebnis an das Standesamt geschickt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Mitteilung über die zulässige Eheschließung: 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses 100 Euro.

    Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Besitzt bereits eine der die Eheschließung beabsichtigenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig vor der Eheschließung eingehend zu informieren. Das gilt auch wenn die betreffende Person zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Informationen über die von Ihnen in einem solchen Fall zu beachtenden Besonderheiten erhalten Sie bei den Standesämtern (in Form von Beratungsgesprächen, Merkblättern, per Telefon und über das Internet).

    Bei einigen Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen müssen Sie eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden im Herkunftsstaat durchführen lassen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.

    Wenn Sie nach der Mitteilung über die Zulässigkeit Ihrer Eheschließung - egal aus welchen Gründen - nicht innerhalb von 6 Monaten heiraten, aber weiterhin heiraten wollen, müssen Sie nochmals die Eheschließung anmelden. Das Standesamt muss dann eine erneute - wiederum gebührenpflichtige - Prüfung des Vorliegens der Ehevoraussetzungen durchführen. In aller Regel ist in einem solchen Fall auch erneut kostenpflichtig ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftsstaats des oder der ausländischen Verlobten beizubringen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de