Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis Statusabfrage

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal .

    Gültigkeit:

    Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:

    • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
      • hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:
        - Studio 86
        - Foto Schatz
        - Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €)
      • Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können
    • Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung
       

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    1. Deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie noch andere Staatsangehörigkeiten haben, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.

    2. mit Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. gemeldet sein.

    3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
    Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen beide Sorgeberechtigte ihre Zustimmmung geben. Die Unterschrift wird ab zehnjährigen Kindern aufgenommen. Zur Identifizierung muss das Kind bei der Beantragung immer dabei sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Abholung:

    Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt der Ausweis zur Abholung an der Information im Bürgerbüro bereit. Bringen Sie dafür den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit.

    Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen.

    Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die  Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss.

    Abholungsvollmacht

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.

    2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Reisen mit dem Personalausweis: 

    Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de