Blindenhilfe in NRW beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindenhilfe.
Sie müssen 60 Jahre oder älter sein.
Die Höhe der Blindenhilfe beträgt bis zu 368,77 Euro im Monat.
Diese Leistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.
Anrechnungen auf die Blindenhilfe:
Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann die Blindenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Blindenhilfe auch durch den örtlichen Träger bewilligt werden.
Wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe erhalten, kann dies zu einer Änderung der Höhe Ihrer bewilligten Blindenhilfe führen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
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- Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
- Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand
Verfahrensablauf
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Sie können Blindenhilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Sie können den Antrag auf Blindenhilfe auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023
Stichwörter
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