Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe Gewährung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie blind und mindestens 60 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindenhilfe bekommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48133 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist
    • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
    • Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie können Blindenhilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
    Sie können den Antrag auf Blindenhilfe auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
     

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie erhalten die Blindenhilfe ab dem Zeitpunkt, an dem Sie gegenüber dem zuständigen Landschaftsverband klar erkennbar geäußert haben, dass Sie Blindenhilfe haben wollen. Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung, die monatlich gewährt wird. Wenn sich Ihr Einkommen und Vermögen ändert, müssen Sie das dem zuständigen Landschaftsverband mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de