Umlegung von Grundstücken
Umlegung von Grundstücken
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Geschäftsstelle des Umlegungausschusses der Stadt Witten Baulandumlegung und Grenzregelung Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese für ihre, in vielen Fällen baulich nicht oder schlecht ausnutzbaren Grundstücke besser nutzbare Grundstücke erhalten. Die zur Erschließung notwendigen Flächen werden von den beteiligten Grundstückseigentümern aufgebracht, die Beteiligten werden dabei möglichst gleichmäßig zur Deckung des öffentlichen Flächenbedarfs herangezogen, um eine gerechte Lastenverteilung zu erreichen. Umlegungsausschuss Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem vom Rat der Stadt Witten bestellten Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, aus drei Mitgliedern, die weder der Verwaltung noch dem Rat der Stadt angehören dürfen, sowie zwei Ratsmitgliedern. Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab. Umlegungsbeteiligte Beteiligte im Umlegungsverfahren sind u. a. die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Umlegungsstelle Beteiligte Mitglieder des Umlegungsausschusses: Vorsitzender: Wolfgang Sonnenschein (Rechtsanwalt und Notar a. D.) Stellvertreter: Bastian Sonnenschein (Rechtsanwalt und Notar) Vermessungstechnischer Sachverständiger: Dipl.-Ing. Ingbert Ridder (Ltd. Vermessungsdirektor) Stellvertreter: Dipl.Ing. Tim Mausbach-Judith Bewertungstechnischer Sachverständiger: Dipl.-Ing. Eckart Pohlmann (Ltd. Vermessungsdirektor a.D.) Stellvertreter: Dipl.-Ing. Axel Glörfeld (Architekt) Ratsmitglied SPD: Martin Kuhn Stellvertreter : Rüdiger Fromme Ratsmitglieder CDU: Volker Pompetzki (Fraktionsvorsitzenden) Stellvertreter : Julian Fennhahn
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Baugesetzbuch (BauGB) §§ 45 bis 84 u.a. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Geschäftsordnung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen