Umlegung von Grundstücken

    Umlegung von Grundstücken

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Geschäftsstelle des Umlegungausschusses der Stadt Witten Baulandumlegung und Grenzregelung Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese für ihre, in vielen Fällen baulich nicht oder schlecht ausnutzbaren Grundstücke besser nutzbare Grundstücke erhalten. Die zur Erschließung notwendigen Flächen werden von den beteiligten Grundstückseigentümern aufgebracht, die Beteiligten werden dabei möglichst gleichmäßig zur Deckung des öffentlichen Flächenbedarfs herangezogen, um eine gerechte Lastenverteilung zu erreichen. Umlegungsausschuss Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem vom Rat der Stadt Witten bestellten Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, aus drei Mitgliedern, die weder der Verwaltung noch dem Rat der Stadt angehören dürfen, sowie zwei Ratsmitgliedern. Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab. Umlegungsbeteiligte Beteiligte im Umlegungsverfahren sind u. a. die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Umlegungsstelle Beteiligte Mitglieder des Umlegungsausschusses: Vorsitzender: Wolfgang Sonnenschein (Rechtsanwalt und Notar a. D.) Stellvertreter: Bastian Sonnenschein (Rechtsanwalt und Notar) Vermessungstechnischer Sachverständiger: Dipl.-Ing. Ingbert Ridder (Ltd. Vermessungsdirektor) Stellvertreter: Dipl.Ing. Tim Mausbach-Judith Bewertungstechnischer Sachverständiger: Dipl.-Ing. Eckart Pohlmann (Ltd. Vermessungsdirektor a.D.) Stellvertreter: Dipl.-Ing. Axel Glörfeld (Architekt) Ratsmitglied SPD: Martin Kuhn Stellvertreter : Rüdiger Fromme Ratsmitglieder CDU: Volker Pompetzki (Fraktionsvorsitzenden) Stellvertreter : Julian Fennhahn

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    62 Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    62 Grundstücksverkehr

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    Hausanschrift

    Annenstraße 111b

    58453 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Baugesetzbuch (BauGB) §§ 45 bis 84 u.a. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Geschäftsordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de