ausländische Berufsqualifikationen
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Hinweise für Balve
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Sie möchten ausländische Besucher zu sich einladen:Sie erhalten weiter unten auf dieser Seite das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher nach § 68 Ausländergesetz. Die Änderung der Wohnanschrift auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gem. § 17a der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) können Sie im Bürgerbüro vornehmen lassen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
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