Aufenthaltskarte

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Unionsbürger benötigen für den Aufenthalt in Deutschland keine/n Aufenthaltstitel oder sonstige Bescheinigung. Nach 5 Jahren können sie auf Wunsch eine Bescheinigung über ein bestehendes Daueraufenthaltsrecht erhalten. Für Familienangehörige (Nichtunionsbürger) werden folgende Titel erteilt:

    Aufenthaltskarte

    Freizügigkeitsberechtigten Nichtunionsbürger (Familienangehörige/Lebenspartner) wird von Amts wegen eine Aufenthaltskarte erteilt. Die Karte wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Gebühr beträgt 28,80 €, bei unter 24-jährigen 22,80 €.

    Das Freizügigkeitsrecht muss gegenüber der Ausländerbehörde glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde (Bürgerservice) in der Wohnsitzgemeinde entgegengenommen werden (Aufenthaltsanzeige). Hierzu gehören vor allem

    • eine Kopie des Reisepasses
    • ein Nachweis über die Familienangehörigkeit
    • ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel und  Krankenversicherungsschutz
    • ein biometrisches Lichtbild.
    Daueraufenthaltsbescheinigung, Daueraufenthaltskarte

    Nach fünf Jahren ständig rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet haben Unionsbürger und Ihre Familienangehörigen/Lebenspartner unabhängig von den bisherigen Voraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).

    Dieses Recht wird Unionsbürgern-/innen auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 € bescheinigt. Nichtunionsbürger-/innen erhalten auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte als eAT. Die Gebühr beträgt 37,00 €, bei unter 24-jährigen 22,80 €.

    In beiden Fällen ist die Vorlage eines biometrisches Lichtbildes erforderlich, bei Unionsbürgern zusätzlich eine Kopie des Reisepasses. Nichtunionsbürger müssen wie bei der Ausstellung der Aufenthaltskarte nach Terminvereinbarung unter Vorlage Ihres Reisepasses bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/3 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de