Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, benötigt in vielen Staaten ein vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis. Zuständig ist der Standesbeamte am Wohnsitz in Deutschland oder bei ständigem Auslandsaufenthalt der Standesbeamte des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

    Mit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bestätigt der Standesbeamte dem/der deutschen Verlobten, dass nach deutschem Recht der Eheschließung mit dem im Zeugnis namentlich genannten anderen Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht. Welche zusätzlichen Unterlagen für die Eheschließung außerdem noch benötigt werden, beantwortet die zuständige Auslandsvertretung im Bundesgebiet.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Teich 13

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Im Regelfall sind folgende Dokumente vorzulegen:

    für den deutschen Staatsangehörigen:

    • Geburtsurkunde
    • Personalausweis/Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
    • ggfls. Heiratsurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n) 

    für den ausländischen Staatsangehörigen:

    • Geburtsurkunde
    • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
    • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
    • ggfls. Heiratsurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n) 
    • Fotokopie des Reisepasses

    Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de