Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Zuständig ist hierfür immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Informationen über die im jeweiligen Staat erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat des Eheschließungsstaates weitere Hinweise geben.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
- der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Fristen
Kosten
Hinweise für Kierspe
wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40,00 €
wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 66,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020