Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

    Zuständig ist hierfür immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder Ihren letzten Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-136

    E-Mail: standesamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Informationen über die im jeweiligen Staat erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat des Eheschließungsstaates weitere Hinweise geben. 

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    • wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40,00 €

    • wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 66,00 € 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de