Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen. Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Beim Standesamt persönlich zu erfragen.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Personenstandsgesetz (PStG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Internationales Privatrecht (IPR)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    40,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de