Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen
Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen. Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
- der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Personenstandsgesetz (PStG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Internationales Privatrecht (IPR)
Fristen
Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
40,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020