Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Sie wollen im Ausland heiraten?
    Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

    Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z. B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, die Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, die Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

    Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
    Wohnen Sie bereits im Ausland, so stellt Ihnen das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Welche dies sind, sagt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis für in Dülmen wohnhafte deutsche Staatsangehörige kann nun auch online beantragt werden. 
    Bitte beachten Sie, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist. 

    Ehefähigkeits- zeugnis

    Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden.

    Nach der Eheschließung im Ausland ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen. Dies dient als Beweis, dass die Urkunde echt ist.

    Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.

    Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe unter bestimmten Voraussetzungen im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Somit steht Ihnen eine deutsche Personenstandsurkunde zur Verfügung.

    Eine Nachbeurkund kann nun ebenfalls online beantragt werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass für den Online-Antrag eine Bund ID erforderlich ist.

    Nach- beurkundung Eheschließung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    E-Mail: standesamt@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

     

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de