Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen
Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
- der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)
Kosten
Hinweise für Burscheid
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020