Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer und Ausländerinnen

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

    In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Dieses wird in mehrsprachiger Form ausgestellt. Die Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten.

    Das Standesamt Aachen ist für die Ausstellung Ihres EFZ zuständig, wenn Ihr aktueller bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland im Stadtgebiet Aachen ist/war. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (Rechtsgrundlage: § 39 Personenstandsgesetz (PStG))

    Beachten Sie bitte, dass derzeit je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung etc. mit bis zu 8 Wochen Verzögerung gerechnet werden muss. Von daher melden Sie sich bitte frühzeitig, um Ihren Wunschheiratstermin nicht zu gefährden!

    Die Ausstellung des EFZ kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen. Oder anders ausgedrückt, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung haben Sie genau ein halbes Jahr lang Zeit, die weiteren Formalitäten im Land der Eheschließung zu erledigen und einen geeigneten Trautermin zu finden.

    Bitte erkundigen Sie sich auch im eheschließenden Standesamt, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum EFZ benötigen und welche Qualität diese haben müssen. Eventuell muss das EFZ eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (in Deutschland ansässiges Konsulat des eheschließenden Landes) erhalten.

    Unterlagen

    Damit das EFZ ausgestellt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beider Verlobten vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen und Situationen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

    Wenn z.B. ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist, ein Partner eine oder mehrere Vorehen hat,

    • ein Partner im Ausland geschieden worden ist,
    • ein Partner adoptiert ist,
    • ein Partner für ein oder mehrere Kinder das Sorgerecht hat,
    • ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen verzichtet das Standesamt Aachen bewusst auf eine schematische Darstellung.)

    kann/ist eine Beratung durch uns nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.

    In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail aus ( ehe@mail.aachen.de ).
    Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige
    Angaben zu Ihnen beiden:

    1. vollständiger Name

    2. Wohnort

    3. Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?)

    4. Geburtsdatum, -ort und - Land

    5. Familienstand; falls geschieden/verwitwet: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung/Sterbefallbeurkundung)? Bei einer Scheidung im Ausland: Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und der/die Ex-Partner/in zum Zeitpunkt der Scheidung?

    6. Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Vaterschaft anerkannt?

    7. Telefonnummer

    8. Weitere Besonderheiten: z.B. Namensänderung, Adoption, Personenkreis Spätaussiedler/Vertriebener zugehörig ...

    Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückmeldung auf Grund von hiesigem Arbeitsaufkommen nicht immer umgehend erfolgen kann.
    Wir vergessen Sie nicht! Von einer Erinnerungsmail bitten wir daher abzusehen.

    Sollte darüber hinaus auf Grund Ihres Einzelfalles eine persönliche Vorsprache im Standesamt Aachen notwendig sein, werden die Kolleg*innen Sie entsprechend informieren.

    Benötigen Sie doch einen Termin?

    Die Beratung kann bei einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Bitte bringen Sie dann neben Ihrem Ausweis auch zumindest eine Kopie des Reisepasses Ihres*Ihrer Verlobten mit.


    Stand 23.07.2020

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: ehe@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

     

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de