Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung

    Anzeige der Wiederaufnahme der Baumaßnahmen nach Unterbrechung

    Die Bauarbeiten oder Beseitigungsmaßnahmen waren mehr als drei Monate unterbrochen und Sie wollen die Bauarbeiten nun wieder fortführen? Dann müssen Sie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinfurt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinfurt

    Fristen

    Die Mitteilung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Hinweise für Steinfurt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de