Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung
Anzeige der Wiederaufnahme der Baumaßnahmen nach Unterbrechung
Die Bauarbeiten oder Beseitigungsmaßnahmen waren mehr als drei Monate unterbrochen und Sie wollen die Bauarbeiten nun wieder fortführen?
Dann müssen Sie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten bzw. Beseitigungsmaßnahmen mindestens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen.
Beschreibung
Hinweise für Steinfurt
nicht angegeben
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinfurt
Formulare
Hinweise für Steinfurt
Voraussetzungen
Hinweise für Steinfurt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Steinfurt
Verfahrensablauf
Hinweise für Steinfurt
Fristen
Die Mitteilung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher vorliegen.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Hinweise für Steinfurt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Steinfurt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.04.2023