Deutsche Auslandsschulen
Beschreibung
Deutsche Auslandsschulen sind Schulen in privater Trägerschaft. Die Trägervereine führen und verwalten die Schulen eigenverantwortlich. Ergänzend erhalten die Schulen finanzielle und personelle Förderung vom Auswärtigen Amt. Mit Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) zum 01. Januar 2014 erhielt die Förderung der Deutschen Auslandsschulen erstmals eine gesetzliche Grundlage.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) abrufbar.
Ansprechpartner
Für Dortmund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Eine Liste der Deutschen Auslandsschulen hat die ZfA unter folgendem Link eingestellt:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 05.07.2017