Deutsche Schulen im Ausland

    Deutsche Auslandsschulen

    Beschreibung

    Deutsche Auslandsschulen sind Schulen in privater Trägerschaft. Die Trägervereine führen und verwalten die Schulen eigenverantwortlich. Ergänzend erhalten die Schulen finanzielle und personelle Förderung vom Auswärtigen Amt. Mit Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) zum 01. Januar 2014 erhielt die Förderung der Deutschen Auslandsschulen erstmals eine gesetzliche Grundlage.

    Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) abrufbar.

    Ansprechpartner

    Für Dortmund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Eine Liste der Deutschen Auslandsschulen hat die ZfA unter folgendem Link eingestellt:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt am 05.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de