Patientenverfügung

    Vorsorgevollmacht

    Hinweise für Lichtenau

    Die Betreuungsstelle Paderborn leistet Betreuungsgerichtshilfe, d.h. sie nimmt aus sozialer Sicht u.a. Stellung zur Erforderlichkeit einer Betreuungsmaßnahme und benennt ggf. eine geeignete Betreuungsperson.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Die angezeigten Informationen gehören nicht zum Leistungsangebot der Energiestadt Lichtenau.

    Bitte wenden Sie sich an den Kreis Paderborn.

    Die Betreuungsstelle leistet Betreuungsgerichtshilfe, d.h. sie nimmt aus sozialer Sicht u.a. Stellung zur Erforderlichkeit einer Betreuungsmaßnahme und benennt ggf. eine geeignete Betreuungsperson.

    Die Betreuungsstelle informiert und berät bei allgemeine betreuungsrechtlichen Fragen. Sie bietet Beratungsangebote für betroffene Personen und vermittelt ggf. betreuungsvermeidende Hilfen. Des Weiteren begleitet sie Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Einführung, Fortbildung, Beratung und unterstützt bei Bedarf bei zivilrechtlichen Unterbringungen.

    Darüber hinaus bietet die Betreuungsstelle einzelfallbezogene Aufklärung, Information und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und die Beglaubigung von Unterschriften.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de