Zustimmung im Einzelfall
Beschreibung
Bauvorhaben werden in der Regel mit verwendbaren Bauprodukten geplant, bemessen und ausgeführt, die entweder eine Ü-Kennzeichnung tragen, durch eine europäische CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung verwendbar sind, oder die nach bauordnungsrechtlichen Bestimmungen keines gesonderten Nachweises ihrer Verwendbarkeit bedürfen.
Liegt ein solcher Regelfall nicht vor, kann mit einer Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall die Verwendbarkeit außergewöhnlicher Bauprodukte für ein bestimmtes Bauvorhaben nachgewiesen werden.
Dies ermöglicht Bauvorhaben mit innovativen oder besonderen Bauprodukten, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antrag in Textform mit
- Angaben zum Antragstellenden
- Darstellungen zum Bauvorhaben
- Angaben zu den Projektbeteiligten
- Beschreibung des Bauproduktes als Antragsgegenstand
- Konstruktionszeichnungen zur technischen Lösung
- ggf. Konzept zur Nachweisführung der Verwendbarkeit des Bauproduktes
- ggf. Berichte über Prüfungen an Probekörpern des Bauproduktes
- vorhabenbezogene gutachtliche Stellungnahme
- ggf. statische Berechnungen
Formulare
Der Antrag in Textform kann unter Nutzung eines Antragsformulars gestellt werden
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung
Voraussetzungen
Eine Zustimmung im Einzelfall kann nur für Bauprodukte beantragt werden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann nur für ein Bauvorhaben beantragt werden.
Die Antragstellung kann durch jede natürliche oder juristische Personen (z.B. Unternehmen) erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesbauordnung 2018
Verfahrensablauf
Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung:
- Sichtung der Antragsunterlagen
- Prüfung der Zustimmungsbedürftigkeit
- ggf. Nachforderung von Antragsunterlagen
- ggf. Besprechungen mit Projektbeteiligten
- die Zustimmung im Einzelfall kann erst erteilt werden, wenn die Verwendbarkeit durch vollständige Antragsunterlagen nachgewiesen ist
- Sie erhalten den Bescheid über die Erteilung der Zustimmung im Einzelfall und den Gebührenbescheid per Post oder in digitaler Form
- Die Ü-Kennzeichnung des Bauproduktes nach den Bestimmungen der Zustimmung im Einzelfall bestätigt die Verwendbarkeit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Antragstellung auf Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall kann mit einer Antragstellung auf vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kombiniert werden.
Für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 kann keine Zustimmung im Einzelfall erteilt werden.
Zustimmungen im Einzelfall für Bauprodukte, die in Baudenkmälern verbaut werden sollen, sind nicht im Bauministerium, sondern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Kreis) zu beantragen.
Alternative Verfahren mit länderübergreifender Geltung:
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauprodukte
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023