Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Hinweise für Lippe
Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn
die Ladung oder
die Abmessungen,
die Achslast oder
das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zweck des Verfahrens ist es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs während des Transports zu gewährleisten. Außerdem soll der Transport möglichst unproblematisch und gefahrlos durchgeführt werden können. Das kann durch Auflagen und Bedingungen sowie eventuell der Festlegung eines speziellen Fahrweges erreicht werden.
Wissenswertes
Angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen Industriezweigen ist der Einsatz von Großgeräten und -maschinenanlagen notwendig, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Eine Überführung dieser Großgeräte und -maschinenanlagen ist auf öffentlichen Straßen häufig nur unter Überschreitung der zulässigen Abmessungen und Gewichte möglich.
In Lippe werden pro Jahr ungefähr 800 genehmigungspflichtige Großraum-/Schwertransporte durchgeführt. Hinzu kommen noch eine Fülle von Fahrten, die Unternehmen im Rahmen von sogenannten Dauergenehmigungen in unbegrenzter Anzahl durchführen dürfen sowie Militärtransporte. Je nach Umfang der Abweichungen muss beispielsweise ein bestimmter Fahrweg festgelegt, die Fahrzeit etwa auf die Nachstunden begrenzt und die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorgeschrieben werden.
Auch wenn alle Beteiligten um die Eilbedürftigkeit wissen und die Anhörung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel erfolgt, kann das Verfahren je nach Länge der zurückzulegenden Wegstrecke schon einmal mehrere Tage dauern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
RGST 2013-Formular “Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten“
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
Geltungszeitraum
genaue Wegstrecke
Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
Anschrift des Antragstellers
schriftlicher Haftungsausschluss
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
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Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
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Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024
Stichwörter
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