Mindestwartezeit bis zur Bestattung Ausnahmegenehmigung

    Verkürzung der Mindestwartezeit (48h) bis zur Bestattung beantragen

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Wird die Bestattung eines Leichnams nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, hat die Ordnungsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes die Bestattung aus Gründen der Gefahrenabwehr zu veranlassen. Die Angehörigen werden hierdurch nicht von ihrer Bestattungspflicht befreit und sind gegenüber der Ordnungsbehörde zur Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet.

    In der nachstehenden Rangfolge sind zur Bestattung verpflichtet:

    Eheleute, gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkelkinder (§ 8 Bestattungsgesetz NRW).

    Die Bestattung muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Ein Hinausschieben der Bestattungsfrist ist nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedarf der Genehmigung des Ordnungsamtes.

    Fühlen sich Angehörige finanziell nicht dazu in der Lage, die Kosten der Bestattung zu tragen, können diese möglicherweise finanzielle Unterstützung nach den Sozialhilfevorschriften erhalten.

    Die Angehörigen müssen hierzu bei dem zuständigen Sozialamt, in der Regel jenes des Sterbe- oder Auffindungsortes, die Übernahme der Kosten aus Sozialhilfemitteln beantragen. Auskünfte erteilt das Informationsbüro des Sozialamtes. Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes ist insoweit nicht gegeben.

    Ansprechpartner

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (FB Sicherheit und Ordnung, Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

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    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de