Mindestwartezeit bis zur Bestattung Ausnahmegenehmigung
Verkürzung der Mindestwartezeit (48h) bis zur Bestattung beantragen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen