Mindestwartezeit bis zur Bestattung Ausnahmegenehmigung

    Verkürzung der Mindestwartezeit (48h) bis zur Bestattung beantragen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de