Express-Reisepass beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit.
Sind die Antragsteller:innen jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt aktuell ca. 10 Wochen, kann sich aber täglich ändern. Hierauf hat die Stadt Dülmen keinen Einfluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal fünf Werktagen erstellt, ist aber mit zusätzlichen Gebühren (32,00 €) verbunden.
Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:
Gültigkeit
Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.
Verlust
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit.
Wiederauffinden eines Dokumentes:
Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Termin vereinbaren
Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original).
- ein aktuelles Lichtbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) nach den neuen Fotomustertafeln.
- bei Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
- bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden
- Verlustanzeige
Formulare
Hinweise für Dülmen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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