Reisepass Ausstellung express

    Express-Reisepass beantragen

    Hinweise für Erkrath

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. 
    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hochdahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdahler Markt 10 a

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3344

    Fax: 0211 2407-3325

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Alt-Erkrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 2

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3244

    Fax: 0211 2407-3235

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkrath

    • biometrisches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
    • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
    • unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. 
       

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
       

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkrath

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Fristen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeit:

    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahre: 10 Jahre
       

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    • in der Regel innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Hinweise für Erkrath

    • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50 
    • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 60,00 
    • für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00 
    • für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder aber ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de