Nutzungsrecht für eine Grabstelle
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Hinweise für Neuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach der Friedhofssatzung erworben werden.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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