Nutzungsrecht für eine Grabstelle
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Bestattungen sind auf den im Gebiet der Stadt Korschenbroich gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe möglich:
- Waldfriedhof (Korschenbroich) "Am Waldfriedhof"
- Friedhof Pesch, Zalfenstraße
- Friedhof "Breitacker" (Kleinenbroich-neu), Josef-Thory-Straße (Verlängerung hiervon - ein Feldweg)
- Friedhof Glehn alt, Schloß-Dyck-Straße
- Friedhof Glehn neu, Hauptstraße und Katharinenstraße
- Friedhof Liedberg neu, "An der Tränke"
Auf folgenden Friedhöfen wird nicht mehr bestattet, sie stehen Besucherinnen und Besuchern weiterhin offen:
- Friedhof Liedberg alt
- Friedhof Kleinenbroich (alt) L 381
Bitte nutzen Sie den Online-Antrag zur Genehmigung eines Grabmales unter "Link zu externem Verfahren".
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Friedhofssatzung der Stadt Korschenbroich und sind dort nachzulesen (siehe "Downloads").
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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siehe Friedhofsgebührensatzung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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