Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere

    Benötigen Sie für ein oder mehrere Tiere ein Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren und Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den amtlichen Tierärzten der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt. Auskunft über die Bestimmungen für die Verbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU können die Tierärzte der Kreisverwaltung geben. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren in Drittstaaten sind bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte senden Sie die ausgefüllte Transportanmeldung zwecks Anmeldung des Exportes per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de oder per Fax an 02251 - 15 555.

    Voraussetzungen

    Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten.

    Kosten

    EUR 10 bis EUR 169 je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de