Grundsicherung
Hinweise für Delbrück
im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsdeckende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Berechnung der Geldleistungen erfolgt - vereinfacht dargestellt - durch rechnerische Zusammenstellung eines gesetzlich definierten Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene Unterkunftskosten). Diesem Betrag werden die vorhandenen eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) gegenübergestellt. Sofern der gesamte Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, kommt die ergänzende Gewährung von Grundsicherung in Betracht.
Auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern unberücksichtigt bleibt, es sei denn, dass die Unterhaltspflichtigen im Einzelfall über ein sehr hohes Einkommen verfügen (mehr als 100.000 € jährlich).
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Delbrück beraten. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen gern weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie SGB XII-Leistungen beziehen (Sozialhilfe wie z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), müssen Sie einen Antrag stellen, wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen wollen. Sie erhalten dann zum Beispiel Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine), Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen sowie Geldleistungen.
- Grundsätzlich ist ein Antrag nötig für die Übernahme der Bedarfe und Leistungen wie z.B. Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, eine Schülerbeförderung oder eine Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler. Über diesen von Ihnen gestellten Antrag gelten alle möglichen BuTLeistungen als beantragt.
- Der persönliche Schulbedarf (Schulpauschale) muss nicht beantragt werden. Hier genügt ein entsprechender Nachweis (i.d.R. Schulbescheinigung).
- Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Bescheid über Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Delbrück
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für Personen gewährt die
entweder zwischen 18 und 65 Jahren und voll erwerbsgemindert (im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung)
oder über 65 Jahre alt sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung werden seit dem 01.01.2005 nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt. Zuständiger Träger für die Leistungen nach dem SGB XII ist der Kreis Paderborn, der die ihm obliegenden Aufgaben im Rahmen einer Delegationssatzung weitestgehend auf die Städte und Gemeinden übertragen/delegiert hat.
Verfahrensablauf
- Sie stehen bereits im laufenden Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
- Sie stellen einmal den Antrag für Bildung und Teilhabe. Mit diesem gelten alle möglichen BuTLeistungen als von Ihnen beantragt. Die einzige Ausnahme ist die Lernförderung. Für diese muss ein extra Antrag gestellt werden.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle (z.B. Sozialamt) oder über das OnlinePortal ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und errechnet Ihre Bedarfe.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Bedarf und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
- Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen.
Fristen
Hinweise für Delbrück
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Delbrück
Kosten
Hinweise für Delbrück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Krankenhilfe
Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die
nicht krankenversichert sind und
sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied
versichern können. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gewährung von Krankenhilfe ist als Sozialhilfeleistung einkommens- und vermögensabhängig.
Weitere Informationen
Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
URL: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 08.11.23
Stichwörter
Hinweise für Delbrück