Kennzeichnungspflicht über den Status einer Leiche hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Ausnahmegenehmigung

    Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht des Sarges und/oder der Leichenpasspflicht bei Beförderung einer Leiche aus dem Ausland beantragen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 7 Abs. 6 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de