Kennzeichnungspflicht über den Status einer Leiche hinsichtlich übertragbarer Krankheiten Ausnahmegenehmigung
Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht des Sarges und/oder der Leichenpasspflicht bei Beförderung einer Leiche aus dem Ausland beantragen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Abs. 6 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen