Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Für den ersten Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet ist.
Wenn Sie beide nicht in Korschenbroich wohnen, jedoch in Korschenbroich heiraten wollen, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Dieses ermächtigt dann das Standesamt der Stadt Korschenbroich, die Eheschließung vorzunehmen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Eine Terminreservierung kann bereits jetzt erfolgen. Das Trauzimmer liegt im "Alten Rathaus", Regentenstraße 1.
Das Trauzimmer ist nicht barrierefrei zu erreichen.
Die Stadt Korschenbroich bietet einmal im Monat "Trauungen am Samstagmorgen" an. Diese finden abwechselnd im Kulturbahnhof Korschenbroich, im Sandbauernhof Liedberg, im Schloss Liedberg und im Rittergut Birkhof statt.
Die Termine (jeweils samstags) für 2024 sind:
Sandbauernhof: 07.09.2024 und 09.11.2024
Kulturbahnhof: 06.07.2024
Schloss Liedberg: 29.06.2024 und 24.08.2024
Rittergut Birkhof: 12.10.2024; 07.12.2024
Die Termine (jeweils samstags) für 2025 sind:
Sandbauernhof: 29.03.; 02.08.; 15.11.2025
Schloss Liedberg: 26.04.; 05.07.; 11.10.2025
Rittergut Birkhof: 10.05.; 14.06.; 06.09.; 06.12.2025
Die Trauungen finden zu folgenden Uhrzeiten statt:
10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr.
Standesamtliche Trauungen sind nach Absprache auch im Alten Rathaus in Glehn möglich.
Personenanzahl je Räumlickeit:
Rathaus: 19 Personen inkl. Brautpaar
Rathaus Glehn: 16 Personen inkl. Brautpaar
Kulturbahnhof: 25 Personen inkl. Brautpaar
Sandbauernhof: 40 Personen inkl. Brautpaar
Schloss Liedberg: 40 Personen inkl. Brautpaar
Rittergut Birkhof: 30 Personen inkl. Brautpaar
Den Antragsassistenten für eine Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
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Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Die Vorlage Ihres gültigen Pesonalausweises oder Reisepasses reicht unter folgenden Voraussetzungen aus:
- beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige
- beide Verlobte sind volljährig und kinderlos
- keine/r der Verlobten war bereits verheiratet
- beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Korschenbroich und Sie sind in Korschenbroich geboren.
Formulare
- Formulare: beim Standesamt
Voraussetzungen
Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.
Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Personenstandsverordnung des jeweiligen Bundeslandes und:
- Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- § 1309 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 1306 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 4 Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungs-Kostengesetz JVKostG)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz JVKostG), Kostenverzeichnis Anlage (zu § 4 Abs. 1) Kostenverzeichnis, Nr. 1330
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- § 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
- Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
- wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR
- wenn einer oder beide Verlobte ausl. Staatsangehörige sind: 66,00 EUR
- Erklärung zur Namensführung: 21,00 EUR
- Erteilung einer Bescheinigung über Namensführung: 9,00 EUR
- Erteilung einer Personenstandsurkunde: 10,00 EUR
- Stammbuch: von 13,50 EUR bis 29,00 EUR
- Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 66,00 EUR
Die Stadt Korschenbroich erhebt Zusatzgebühren für die Nutzung der auswärtigen Trausäale. Diese werden schon bei der Reservierung fällig. Über die Buchung und Vorreservierung erhält das Paar ein gesondertes Schreiben, die ihre Buchungsreservierung und die Bedingungen für evtl. Stornierungen enthält.
- Trauzimmer Rathaus Korschenbroich: keine Zusatzgebühren
- Trauzimmer Rathaus Glehn: 120 EUR
- Trauzimmer Sandbauernhof: 120 EUR
- Trauzimmer Kulturbahnhof: 120 EUR
- Ambiente Trausaal Schloss Liedberg: 200 EUR
- Ambiente Trausaal Rittergut Birkhof: 200 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.
Weitere Informationen
- Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich