Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Aktuell kann ein verbindlicher Trautermin für in Dormagen wohnhafte Brautpaare 18 Monate vor der Trauung reserviert werden, auswärtig wohnhaften Brautpaaren ist dies innerhalb von 12 Monaten vor der Trauung möglich.
Hierbei ist ein Betrag in Höhe von 30,- € zu entrichten.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins erfolgt telefonisch.
Die Trauungen finden in der Regel von Montag bis Freitag am Vormittag statt (außer an Feiertagen). Darüber hinaus werden an folgenden Samstagen Sondertrautermine angeboten:
Sondertrautermine 2024
Samstag, 20. Januar 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 24. Februar 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 16. März 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 20. April 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 04. Mai 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 15. Juni 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 20. Juli 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 31. August 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 21. September 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 19. Oktober 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 16. November 2024 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 30. November 2024 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Sondertrautermine 2025
Samstag, 18. Januar 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 15. Februar 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 15. März 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 12. April 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 03. Mai 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 24. Mai 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 14. Juni 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 19. Juli 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 16. August 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 06. September 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 18. Oktober 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 15. November 2025 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 29. November 2025 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Sondertrautermine 2026
Samstag, 17. Januar 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 07. Februar 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 14. März 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 25. April 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 09. Mai 2026 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 30. Mai 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 06. Juni 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 18. Juli 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 08. August 2026 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 19. September 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 10. Oktober 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 07. November 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Samstag, 28. November 2026 von 11.00 bis 13.30 Uhr, Kreismuseum Zons, Kaminzimmer
Samstag, 12. Dezember 2026 von 10.00 bis 13.30 Uhr, Historisches Rathaus
Gerne beraten wir Sie auch am Telefon ausführlich zu allen Fragen rund um die Eheschließung (benötigte Unterlagen, Namensführung, Gebühren etc.).
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und kann ggf. auf Wunsch auch online erfolgen.
E-Mail: standesamt[@]stadt-dormagen.de Telefon: 02133/257-3288
Bitte beachten Sie unser Merkblatt Eheschließung!
Ambiente-Trauungen:
Alternativ bieten wir auch Ambiente-Trauungen an: In diesem Fall kommt eine Standesbeamtin/ein Standesbeamter in die Location, in welcher Ihre Feier stattfindet (nur Dormagener Stadtgebiet). Diese Termine sind freitags ab 16 Uhr sowie samstags oder sonntags zwischen 10 und 17 Uhr möglich. Interessierte müssen vorab eine entsprechende Reservierung (Datum und Uhrzeit) der Location haben, damit die Verfügbarkeit der zuständigen Kolleginnen/Kollegen angefragt werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde in internationaler Form oder mit Übersetzung. Für einige Staaten sind weitere Beglaubigungsvermerke in Form von Apostillen oder Legalisationen erforderlich, bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Standesamt.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösung
- Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
Bitte bringen Sie hierzu mit: alle Heiratsurkunden, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) und jeweils eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Geburtsurkunde in internationaler Form oder mit Übersetzung. Für einige Staaten sind weitere Beglaubigungsvermerke in Form von Apostillen oder Legalisationen erforderlich, bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Standesamt.
- Ehefähigkeitszeugnis
- Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Formulare
- Formulare: beim Standesamt
Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
Eine Eheschließung können anmelden: volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen: Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden.
Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
Personenstandsverordnung des jeweiligen Bundeslandes und:
- Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- § 1309 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 1306 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 4 Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungs-Kostengesetz JVKostG)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz JVKostG), Kostenverzeichnis Anlage (zu § 4 Abs. 1) Kostenverzeichnis, Nr. 1330
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- § 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie nach vorheriger Terminabsprache persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt vornehmen. Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dormagen
Je nach Einzelfall bis zu 4 Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.
Weitere Informationen
- Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Stichwörter
Hinweise für Dormagen