Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat stellt Ihnen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Wollen Sie als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger oder als beide deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten, wird in verschiedenen Staaten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
    Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Standesamtes, woraus hervorgeht, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis für diese Heirat vorliegt. 
    Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnsitz oder des letzten Wohnsitzes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Da die zukünftigen Eheleute im Ehefähigkeitszeugnis namentlich benannt werden, sind von beiden diverse Unterlagen vorzulegen, die sich nach den persönlichen Verhältnissen richten.
    Für die Bearbeitung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fällt eine gewisse Bearbeitungszeit an. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie genau benötigen werden.

    Formulare

    • Formulare: beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt voraus.

    Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.

    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Die Gültigkeitsdauer für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt ab Ausstellung sechs Monate.

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR15,00 bis EUR 305,00 bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung, mindestens aber EUR15,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer im Portal des Landes Sachsen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de