Kreistagswahl
Beschreibung
Hinweise für Soest
Wahlen sind wesentliche Merkmale und Bestandteile jeder Demokratie. Entsprechend heißt es im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt."
Die Kandidaten werden in allgemeinen, freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Aufgrund des föderativen Aufbaues unseres Landes und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union finden in Deutschland Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen statt.
Allgemeine Informationen zu den Wahlen und den Wahlterminen finden Sie auch hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921 103 5100
Fax: 02921 103 5196
erforderliche Unterlagen
ggf. Identitätsnachweis
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- §26 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
Verfahrensablauf
Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021