Kreistagswahl

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wahlamt der Stadt Witten Marktstr. 16 58449 Witten Sitzungszimmer 1 Email: Wahlamt@stadt-witten.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de