Kreistagswahl

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die nächste Wahl in Langenfeld Rhld. ist die Bundestagswahl am 23.02.2025.

     

    Wahlhelfer/innen

    Aufgrund eines enormen Aufkommens an Anfragen für Wahlhelfende sucht die Stadt Langenfeld derzeit keine ehrenamtliche Wahlhelfer/innen mehr. Sollte die Stadt Langenfeld wider Erwarten noch Wahlhelfende benötigen, wird erneut eine Pressemitteillung erfolgen. Wir danken Ihnen an der Stelle für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung bei der Bundestagswahl. 

     

    Voraussetzungen:

    Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

     

    Online-Dienst

    Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Langenfeld Rhld. einzutragen. Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de