Hilfe in anderen Lebenslagen
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Seitens der Stadt Sankt Augustin besteht eine Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe insbesondere im Bereich der
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 - 40 SGB XII),
- der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 - 46a SGB XII),
- der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 - 52 SGB XII),
- der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 - 66 SGB XII) sowie
- der Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 - 74 SGB XII), hier u. a. die Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch Teil XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, sogenannte Hartz IV-Leistungen, erhalten erwerbsfähige Hilfeempfänger, durch das Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Sankt Augustin.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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