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Hilfe in anderen Lebenslagen
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Seitens der Stadt Sankt Augustin besteht eine Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe insbesondere im Bereich der
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 - 40 SGB XII),
- der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 - 46a SGB XII),
- der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 - 52 SGB XII),
- der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 - 66 SGB XII) sowie
- der Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 - 74 SGB XII), hier u. a. die Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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