Förderung teilstationärer Dienste
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Teilstationäre Einrichtungen haben einen Anspruch auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten. Diesen Zuschuss können Sie beim Rhein-Sieg-Kreis beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Tages- oder Nachtpflege:
Der Antrag ist online monatlich bis zum 15. des folgenden Monats zu stellen. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, können Sie diese per E-Mail an investkosten@rhein-sieg-kreis.de anfordern.
Kurzzeitpflege:
Der Antrag ist schriftlich monatlich bis zum 15. des folgenden Monats zu stellen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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