Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Erforderliche und angemessene Kosten für eine Bestattung können durch das Sozialamt übernommen werden, soweit es den hierzu gesetzlich verpflichteten Personen abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
    Diese Sozialhilfe nach § 74 SGB XII kommt grundsätzlich nur dann infrage, wenn die/der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat, die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und es keine anderen Personen oder Stellen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
    Eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Ansprechperson ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Antrag auf Übernahme erforderlicher Bestattungskosten nach § 74 SGB XII mit Angaben zu den nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Eltern, etc.) sowie deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen des Verstorbenen,
    • Nachweise über den Wert des Nachlasses ggf. Vorlage des Testaments,
    • Sterbeurkunde,
    • Kostenvoranschlag / Rechnung über die Bestattungskosten.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 74 des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de