Befristete Berufserlaubnis für Ärzte Erteilung
Befristete Berufserlaubnis für Ärzte Erteilung
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
§ 8 Bundesärzteordnung" (BÄO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen