Europawahl 09. Juni 2024
Hinweise für Lotte
Europawahl 2024
Beschreibung
Hinweise für Lotte
Briefwahl
Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auch online möglich. Ein entsprechendes Formular ist über den unten angegebenen Link aufrufbar. Das Formular kann auch bequem über den auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Rückseite des Schreibens ist personalisiert, sodass der Antragsteller auf die Eingabe seiner Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird jeweils nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am 09. Juni 2024 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie alle wichtigen Infos zur Briefwahl
Bekanntmachung
Über den nachfolgenden Link ist die gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Westerkappeln und Lotte über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 einsehbar.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Weitere Info für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten Sie über den nachfolgenden Link
Infos für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Bundeswahlleitung
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie wichtige Informationen der Bundeswahlleiterin rund um das Thema Europawahl
Wichtige Infos der Bundeswahlleiterin zur Europawahl
Wahlhelferin und Wahlhelfer
Sie möchten die Gemeinde Lotte als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer unterstützen? Über den nachfolgenden Link erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
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Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
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