Veranstaltungserlaubnis
Hinweise für Ahaus
Sie planen eine Veranstaltung in Ahaus? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Veranstaltungen (z. B. Umzüge zu Karneval, Schützenfesten, St. Martin, Nikolaus), die öffentliche Flächen mehr als über das normale Mass in Anspruch nehmen, dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden.
In der Regel wird die Polizei um Stellungnahme gebeten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die entsprechenden Anträge rechtzeitig vor der Durchführung vorliegen. Der Antrag muss Angaben über die Wegstrecke, den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), die/den Verantwortliche/en und die zu erwartende Teilnehmerzahl enthalten.
In der Erlaubnis werden Ihnen die Auflagen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Teilnehmer mitgeteilt.
Der Veranstalter muss eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die bei der Durchführung aufgetreten sein können oder durch die Veranstaltung verursacht worden sind.
Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) auch den Antrag auf Veranstaltungserlaubnis online stellen. Ebenso finden Sie im WSP.NRW weitere Informationen zur Veranstaltungserlaubnis.
Bitte stellen Sie den Online-Antrag ausschließlich über das WSP.NRW. Nur das WSP.NRW ist das offizielle Online-Portal des Landes NRW, dem die Stadt Ahaus angeschlossen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
- Sicherheitskonzept
- Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
- Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
- Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
- Nachweis einer Veranstalterversicherung
- Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
- Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ahaus
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022