Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Bei Straßenbaumaßnahmen ist entweder FB 3 - Bauen, Herr Jürgen Hein, oder der Kreis, Straßenverkehrsamt Gummersbach, zuständig.

    Im Falle von klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Straßenbaulastträger (für Kreisstraßen die Kreisverwaltung, für Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW).

    Bei Straßenbaumaßnahmen auf Straßen der Marktstadt Waldbröl, die Erdarbeiten, Gerüst- und Kranaufstellungen oder Baumfällarbeiten beinhalten, ist das Straßenverkehrsamt in Gummersbach zuständig.

    Für alle sonstigen Maßnahmen (z.B. Gehwegabsenkungen) ist FB 3, Herr Jürgen Hein, zuständig. Für die Straßensondernutzung (z.B. Plakate, Stände usw.) ist Frau Cornelia Grassow zuständig.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden vor Erteilung einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung (Straßenverkehrsamt) Träger öffentlicher Belange und somit auch die Marktstadt Waldbröl beteiligt. Bei Veranstaltungen ist dies das Ordnungsamt, ansonsten das Bauamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften, Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41A

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3633

    E-Mail: amt36@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de