Bürgerbegehren Feststellung

    Vorabprüfung zur Zulässigkeit des angemeldeten Bürgerbegehrens

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Bürger einer Gemeinde, das heißt, Deutsche oder Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, sind berechtigt zu beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Die einzelnen Voraussetzungen und Verfahrensschritte hat das Ministerium des Innern NRW auf seiner Homepage dargestellt. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben oder selbst ein Bürgerbegehren initiieren wollen, so nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne. Kontaktdaten finden Se unten auf dieser Seite.

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    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

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    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

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    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

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    Hinweise für Witten

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    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de