Bürgerbegehren Feststellung
Vorabprüfung zur Zulässigkeit des angemeldeten Bürgerbegehrens
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Bürger einer Gemeinde, das heißt, Deutsche oder Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, sind berechtigt zu beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Die einzelnen Voraussetzungen und Verfahrensschritte hat das Ministerium des Innern NRW auf seiner Homepage dargestellt. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben oder selbst ein Bürgerbegehren initiieren wollen, so nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne. Kontaktdaten finden Se unten auf dieser Seite.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
01 Wahlen und Bürgerbeteiligung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 2 29 32*
E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen