Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Das Bürgerbegehren ist eine in § 26 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gesetzlich geregelte Möglichkeit der unmittelbaren kommunalpolitischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbehörde ist die zentrale Anlaufstelle zur Information über die rechtlichen Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Wirkungen eines Bürgerbegehrens.
Sofern der Rat der Stadt ein zulässiges Bürgerbegehren nicht im Sinne der beantragenden Bürgerinnen und Bürger entscheidet, findet ein Bürgerentscheid statt. Die Wahlbehörde führt diese allgemeine Abstimmung über eine bestimmte Frage entsprechend einer Wahl durch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Falls Sie bereits über einen Entwurf des Bürgerbegehrens verfügen, sollten Sie diesen spätestens zum Beratungsgesprächs mitbringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Wahlbehörde berät Sie kostenlos. Sollten Sie ein Bürgerbegehren starten, müssen Sie möglicherweise mit selbst zu tragenden Kosten rechnen. Nähere Hinweise hierzu gibt es bei der Wahlbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte vereinbaren Sie mit der Wahlbehörde am besten einen Termin, damit ein Beratungsgespräch über das geplante Bürgerbegehren vorbereitet werden kann.
Lassen Sie sich am besten den Verfahrensablauf und die Wirkungen eines Bürgerbegehrens anlässlich eines Beratungsgesprächs erläutern. Eventuell können die Bürgerinnen und Bürger im Anschluss an ein rechtlich zulässiges Bürgerbegehren durch einen Bürgerentscheid an Stelle des Stadtrates bzw. einer Bezirksvertretung selbst über eine kommunalpolitische Frage entscheiden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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