Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren

    Adoptionsvermittlung

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    • Beratung und Unterstützung, wenn ein Kind adoptiert werden soll.

    • Berücksichtigung des Kindes mit seinen Bedürfnissen bei der Vermittlung.

    • Beratung und Informationsweitergabe an Adoptionsbewerber, die ein Kind adoptieren möchten.

    • Schulung künftiger Adoptiveltern und Beurteilung ihrer persönlichen Eignung.

    • Weitere Unterstützung und Schulungen während und nach der Aufnahme des Kindes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Formulare

    Hinweise für Ahaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de