Fahrerkarte Ersatzausstellung
Hinweise für Lippe
Was tun, wenn die Fahrerkarte nicht richtig funktioniert? Oder falls sie gestohlen oder verloren wurde? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Bei Verlust der Fahrerkarte (beispielsweise durch Diebstahl) oder bei einer Fehlfunktion beantragen Sie bei uns eine Ersatzkarte. Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.
Fehlerhafte Karte:
Wir schicken die Karte zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wenn ein Herstellungsfehler vorliegt, wird die Karte kostenlos ersetzt. Liegt der Fehler daran, dass die Fahrerkarte beschädigt ist, dann wird sie gebührenpflichtig ersetzt.
Verlust der Karte:
Haben Sie die Karte verloren, müssen das bei uns persönlich an Eides statt versichern. Ist die Karte gestohlen worden, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit (zum Beispiel Diebstahlsanzeige bei der Polizei).
Für eine eidesstattliche Versicherung fallen Zusatzkosten an.
Hinweise:
Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.
Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.
Für die Ausgabe anderer Karten als der Fahrerkarte (Werkstattkarten, Unternehmerkarten und Kontrollkarten) sind in Nordrhein-Westfalen die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz zuständig. Weitere Auskünfte über diese Karten erhalten Sie dort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
- Antrag (Formulare sind in der Führerscheinstelle erhältlich)
- EU-Kartenführerschein
- Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte:
vorhandene Fahrerkarte
Formulare
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Voraussetzungen
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Besitz des EU-Kartenführerscheins
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle**
Ihre persönliche Vorsprache bei uns ist erforderlich.
Wir übermitteln die Inhaberdaten, das Passbild und die Unterschrift an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Die Fahrerkarte wird dann dort hergestellt und an uns übersandt.
Fristen
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Die Karte ist 5 Jahre gültig. Eine neue Karte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ersatzausstellung wegen Herstellungsfehler: kostenlos
sonstige Ersatzausstellung: EUR 44,00
Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zusätzlich: EUR 30,70
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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