Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Jeder Einwohner ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in eine Wohnung in Fröndenberg/Ruhr bei der hiesigen Meldebehörde anzumelden. Seit dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug zu bestätigen. Diese Bestätigung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Das hierzu benötigte Formular können Sie entweder hier herunterladen oder im Bürgerbüro erhalten. Wichtig: Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend und ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. Bei Zuzügen aus dem Kreisgebiete Unna ist die Anschrift des Fahrzeughalters im Kraftfahrzeugschein zu ändern. Dies kann ebenfalls im Bürgerbüro erfolgen. Hierbei wird eine Gebühr in Höhe von 10,80 € je Fahrzeugschein fällig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Zur Anmeldung sind die Personalausweise zur Prüfung der Angaben vorzulegen. Bei Kindern werden entweder ausgestellte Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde benötigt. Außerdem sollten Familien ihr Stammbuch mitbringen. Seit dem 01.11.2015 wird die Wohnungsgeberbestätigung zwingend benötigt.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
§ 17 Bundesmeldegesetz § 19 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer
keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Kosten
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Die Ummeldung wird gebührenfrei vorgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Wohnungsgeberbestätigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021