Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie ziehen nach Lüdenscheid und möchten sich hier anmelden? Willkommen! Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Lüdenscheid zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Eine evtl. Abmeldung bei der voherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung. Unterhalten Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Im Regelfall ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet. Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie, bestätigen Sie bitte sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtigte Person vorgelegt werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier. Jugendliche ab 16 Jahren sind selber meldepflichtig und können sich ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten anmelden. Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personlausweis, Reisepass, ausländische Passdokumente) Wohnungsgeberbestätigung Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde für die beauftragte Person und deren Ausweis oder Reisepass, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal) Formular Meldeschein (Anmeldung/Ummeldung-Neue Wohnung oder Wohnungswechsel in Lüdenscheid) Dateigröße: 140,2 Kilobytes Meldewesen - Information für meldepflichtige Personen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 69,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de