Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank Anmeldung von Neubürgern/Neubürgerinnen (auch Nebenwohnsitz): Alle Personen, die eine Wohnung beziehen, müssen sich für diese Wohnung innerhalb von 14 Tagen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden. (Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Bußgeld erhoben werden.) Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung); anzugeben ist das Einzugsdatum, nicht der Beginn des Mietvertrages. Höchstpersönlich meldepflichtig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber / die Wohnungsgeberin (in der Regel die Sorgeberechtigten) meldepflichtig. Haupt- und Nebenwohnung: Werden mehrere Wohnungen genutzt, sind alle Wohnungen anzumelden. Ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnung handelt, hängt von verschiedenen Faktoren (Familienstand, zeitlicher Aufenthalt, ggf. Sorgerecht) ab. Über den Status der Wohnung entscheidet die Meldebehörde. Hier können Sie einen Termin vereinbaren: Anmeldung aus dem Inland Anmeldung aus dem Ausland Ummeldung (Umzug innerhalb Wittens) Klärung einer Meldeangelegenheit
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Witten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02302 581 1234
E-Mail: buergerberatung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass, Kinderreisepass, Heirats- und Geburtsurkunden) aller mitziehenden Familienangehörigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe Es wird empfohlen, die entsprechenden Urkunden/Familienbuch mitzubringen. Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer
keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Widerspruchsrecht (BMG) Wohnungsgeberbestätigung Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021